Antwort auf: fehlende Karenzvereinbarung

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#67589
Elisabeth
Teilnehmer

Hallo Sabine!

Also da ist irgendwo der Wurm drinnen!

Mal Prinzipiell: Karenz kann max. bis zum 2. Lebensjahr des Kindes „vereinbart“ werden. Im Anschluß kann das DV zwar weiter karenziert werden (einvernehmlich zwischen DG und DN!!!), aber es muß eben tatsächlich vereinbart werden.

Nun ist halt auch die „Fürsorgepflicht“ des Dienstgebers gefragt, denn wenn der Karenzurlaub sich zu Ende neigt, sollte die Dienstnehmerin – wenn sie sich schon nicht meldet – kontaktiert werden, um Klarheit zu schaffen (wenn es eine einfache „Arbeiterin“ ist, kann weniger Wissen angenommen werden, als wenn es sich um eine „Angestellte“ handelt, von der man „erwartet“, dass sie informiert ist…)

Ich würde mal zur Vorsicht mit Wirtschaftskammer (Dienstgeberseite) und Arbeiterkammer (Dienstnehmerseite) den Sachverhalt besprechen und deren Meinung anhören.

Denn an und für sich ist – wenn die Dienstnehmerin nach dem 2. Geburtstag des Kindes den Dienst nicht antritt – das Dienstverhältnis beendet. Es muß natürlich auch im Kollektivvertrag nachgelesen werden, ob es hier – was wahrscheinlich nicht der Fall ist – günstigere Regelungen gibt.

Schöne Grüße von Elisabeth