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2. Oktober 2006 um 13:59 Uhr
#67436
Roland
Teilnehmer
Hallo!
Diese Antwort wird dir jetzt wahrscheinlich nicht schmecken:
Der gesamte Urlaubsstand wird 1:1 übernommen, d.h. wenn die DN noch die ganzen 25 AT Urlaub hat, hat sie die 25 AT jetzt auch – auf Vollzeitbasis!
Liebe Grüße