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7. August 2006 um 22:32 Uhr
#67243
Martin
Teilnehmer
Hoffentlich kannst Du einen EFZ Rückerstattungsantrag bei der AUVA stellen. 🙂
Sonst sehe ich es auch als befristetes DV, sofern du keine Klauseln drinnen hast.
Für den Ferialarbeiter (echten) sehe ich folgendes Problem: bei dem langen Krankenstand wird er die Praxis für seine Ausbildung nicht bekommen.
Unter Umständen muß er dies nachholen. (da soll er selber seine Schule fragen!)
lG
Martin