Antwort auf: Krankenstand Ferialarbeiter

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#67243
Martin
Teilnehmer

Hoffentlich kannst Du einen EFZ Rückerstattungsantrag bei der AUVA stellen. 🙂
Sonst sehe ich es auch als befristetes DV, sofern du keine Klauseln drinnen hast.
Für den Ferialarbeiter (echten) sehe ich folgendes Problem: bei dem langen Krankenstand wird er die Praxis für seine Ausbildung nicht bekommen.
Unter Umständen muß er dies nachholen. (da soll er selber seine Schule fragen!)

lG
Martin