Krankenstand Ferialarbeiter

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  • #62791
    Veronika
    Mitglied

    Sehr geehrte Forumteilnehmer,

    Wie würdet Ihr folgenden Sachverhalt handhaben.
    Ein Ferialarbeiter, beschäftigt ab 24.07.2006 für 4 Wochen, ist ab heute im Krankenstand. Er hat sich am Wochenende zu Hause verletzt und hat mir heute eine Krankmeldung für ca. 3-4 Wochen vorgelegt.
    Kann ich mit Freitag, 04.08.2006 die Abmeldung vornehmen, oder muß ich ihm für die ganzen 4 Wochen seinen Lohn bezahlen. Anwendbarer Kollektivvertrag ist Metallindustrie.

    Mich würde eure Meinung dazu interessieren.

    Vielen Dank im voraus.

    mfg – Veronika

    #67240
    Elisabeth
    Teilnehmer

    Hallo Veronika!

    Ich kenne leider nicht den KV für die Metallindustrie, nur den für das Metallgewerbe.

    Aber ich nehme an, dass das DV des Ferialarbeiters ein befristetes DV ist.

    Somit steht dem nichts entgegen, ihn mit Ende der Befristung abzumelden.

    LG Elisabeth

    #67243
    Martin
    Teilnehmer

    Hoffentlich kannst Du einen EFZ Rückerstattungsantrag bei der AUVA stellen. 🙂
    Sonst sehe ich es auch als befristetes DV, sofern du keine Klauseln drinnen hast.
    Für den Ferialarbeiter (echten) sehe ich folgendes Problem: bei dem langen Krankenstand wird er die Praxis für seine Ausbildung nicht bekommen.
    Unter Umständen muß er dies nachholen. (da soll er selber seine Schule fragen!)

    lG
    Martin

    #67254
    Veronika
    Mitglied

    Danke für die raschen Antworten, trotz der Urlaubszeit.

    Ich hab es so befürchtet.
    Leider kann ich keinen Rückerstattungsantrag stellen.

    Trotzdem danke – lg Veronika

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