Startseite › Foren › Laufender Bezug › Fahrtkostenersatz › Re:15. Gehalt bei Muttis
28. Juni 2006 um 22:35 Uhr
#67063
Roland
Teilnehmer
Hallo Martin!
Meiner Meinung wird die 3. Sonderzahlung (15. Gehalt) ins Wochengeld nicht mit einberechnet, daher muss der DG diese während des absoluten Beschäftigungsverbotes zahlen (siehe dazu OGH 13.11.2002, 9 ObA 193/02a).
LG
Roland