Antwort auf: Jahreskarte Wiener Linien

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#67046
Poldi
Teilnehmer

Hallo „svnu“ (ist diese Bezeichnung die Abkürzung für Sozialversicherungsnummer??? 😆 )

Also aus meiner Sicht ist es sozialversicherungsrechtlich kein Problem, wenn man den Fahrtkostenersatz in Form einer Jahreskarte zahlt und der Dienstnehmer diese dann auch (womöglich umfangreich) für private Fahrten nützt (zum Beispiel während des Urlaubs).
Der Fahrtkostenersatz nach § 49 (3) Z 20 ASVG ist nämlich auch dann beitragsfrei, wenn es sich um einen pauschalierten Ersatz handelt.
Es ist nämlich unerheblich, welches Beförderungsmittel der Dienstnehmer tatsächlich wählt (Privat-Kfz, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, zu Fuß,…).

Daher ist es für die Beitragsfreiheit an sich auch egal, ob er eine – vom Dienstgeber bezahlte – Jahreskarte zur Verfügung gestellt bekommt (die er dann auch privat nützt), oder ob er das Geld für eine Jahreskarte erhält.

Schöne Grüße,
Poldi