Antwort auf: "Verlängerung" Karenzurlaub nach MSchG

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#67003
lydia54
Teilnehmer

Danke für deine Antwort!

Also sorry ich hab mich beim Beginn der Karenz verschrieben, die ges. Karenz hat am 12.03.2006 geendet, und sie hat dann verlängert.
Dh der Kündigungsschutz wäre dann schon um und ich könnte die Kündigung jederzeit aussprechen.

lg
Lydia

Chris wrote:
Hallo,
also wenn ich jetzt nicht einen Knopf in meinem Kopf habe würde ich sagen sie hat 3 Monate Kündigungsfrist. Die erste Karenz wird bis zum Höchstausmaß von 10 Monaten auf die Kündigungsfrist angerechnet. 😮

Außerdem würde ich sagen, daß sie nach den Daten nicht die Maximaldauer von 2 Jahren bis 12.03.06 in Anspruch genommen hat. Dh sie befindet sich noch in Karenz und hat momentan ihre Karenz verlängert. Ich würde dies noch als Kündigungsschutz ansehen……..

LG
Chris