Antwort auf: EFZG+Angestellte+Kündigung

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#66837
stwolfi
Mitglied

Hallo Sabine!

Ich gebe Andrea grundsätzlich recht, dies wird auch der Normalfall sein.
Dies gilt – lt. Prof. Schrank – nur für denselben Krankenstand, nicht auch für einen im Anschluss daran aus anderem Grund ❗ beginnenden!
Wie gesagt, dass wird der Nomalfall sein.

Es könnte aber sein, dass der Krankenstand (Ersterkrankung) zwar ursprünglich beendet ist, sich aber kurz darauf ein neuer Krankenstand ergibt, der seine Ursache in der Ersterkrankung hat. Dann wird man meiner Meinung nach auch die 50%-EFZ (wenn alles andere ausgeschöpft) weiterzahlen müssen. Dieser Fall wird aber wahrscheinlich eher sehr selten sein.

lg
Wolfi