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28. März 2006 um 16:49 Uhr
#66653
Gust
Teilnehmer
Hallo Martin!
Danke für die Bestätigung auch meiner Meinung.
Die angelbliche Steuerfreiheit steht in folgender Literatur unserer Kanzlei:
Der Steuerzahler § – Praktische Lohnverrechnung 2005
Möglicherweise wohl ein Druckfehler.
Mit lieben Grüßen
Gustl