Antwort auf: Wiedereintritt – Abfertigung Neu

Startseite Foren Abfertigung "Neu" Wiedereintritt – Abfertigung Neu Antwort auf: Wiedereintritt – Abfertigung Neu

#66538
Eve
Teilnehmer

Hallo Veronika,

ich hatte solche Fälle auch schon. Eine BMV-Pflicht tritt erst dann ein, wenn der Dienstnehmer länger als 1 Monat beschäftigt ist. In diesem Fall ist der Dienstnehmer nur 3 Wochen beschäftigt, daher liegt keine BMV-Pflicht vor.

Bei Fall 2 tritt die BMV-Pflicht bei der Beschäftigung im Sommer 2006 gleich mit dem ersten Tag ein, allerdings nur, wenn das Dienstverhältnis länger als einen Monat dauert und zwar deshalb, weil ein Wiedereintritt innerhalb von 12 Monaten vorliegt.
Ich hoffe, meine Erklärungen sind brauchbar

LG
Eva
😆