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27. Dezember 2005 um 16:33 Uhr
#66418
Anonymous
Teilnehmer
Lieber Mariette,
wenn zwei Arbeitnehmer abwechselnd einen Firmen-PKW benützen, ist bei jedem Arbeitnehmer der entsprechende Sachbezug anzusetzen (Begründung: die Anzahl der Fahrten sind bei der Feststellung des Sachbezugs ohne Bedeutung). Zu beachten ist allerdings, ob die 500 Km/pro Monat (im Jahresschnitt gerechnet) unterschritten werden. Ist dies bei einem (oder bei beiden) Arbeitnehmern der Fall, ist natürlich der halbe Sachbezugswert anzusetzen.
Liebe Grüße
pvred