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27. Dezember 2005 um 12:09 Uhr
#66294
Anonymous
Teilnehmer
Einschlägige arbeitsrechtliche Judikatur zu genau diesem Thema gibt es – soweit ersichtlich – noch nicht. Die von Ihnen erwogene Auslegung der kollektivvertraglichen Regelung (arbeitsrechtliche Kürzung des Tagesgeldes, weil infolge des bezahlten Essens kein Mehraufwand vorliegt), bewegt sich aber unseres Erachtens durchaus innerhalb des möglichen Auslegungsspielraums.