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27. Dezember 2005 um 9:20 Uhr
#66178
Anonymous
Teilnehmer
Hallo Herr Karl,
eine Aufrollung ist freiwillig, Sie sind dazu nicht verpflichtet. Ihr Dienstnehmer kann den AVAB ja auch bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
mfG
Susanne