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    Beiträge
  • #65386
    mika
    Teilnehmer

    Liebe Personalverrechner,

    wenn vom Dienstgeber Nächtigung und Verpflegung bezahlt wurde, muss da noch zusätzlich das Taggeld ausbezahlt werden?

    Danke!
    LG
    mika

    #73137
    JB1
    Teilnehmer

    was sagt denn der kv? das nächtigungsgeld entfällt normalerweise wenn die tatsächlichen beherbungskosten vergütet werden. beim taggeld kann es sein, dass ein vom arbeitgeber bezahltes essen zu einer kürzung des taggeldes führt.

    #73138
    mika
    Teilnehmer

    Es gilt für diese Firma kein KV.

    #73141
    JB1
    Teilnehmer

    wie ist dann der arbeitsrechtliche anspruch geregelt? einzelvereinbarung? richtlinie?

    #73144
    mika
    Teilnehmer

    nach der Anlaufphase 5, 15 Tage …

    #73145
    JB1
    Teilnehmer

    das betrifft die steuerliche beurteilung. der arbeitsrechtliche anspruch ist entweder in einem kv, bv, vertrag oder richtlinie geregelt. wenn sich euer arbeitsrechtlicher anspruch mit der steuerlichen beurteilung deckt, dann ist das taggeld je bezahltem mittag- oder abendessen um 13,20 zu kürzen. stellt der arbeitgeber eine nächtigungsmöglichkeit inkl. frühstück zur verfügung, kann KEIN nicht steuerbares nächtigungsgeld ausbezahlt werden – das würde dann bedeuten, dass kein nachtgeld bei euch anfällt – vorausgesetzt euer arbeitsrechtliche anspruch deckt sich mit der steuerlichen beurteilung (was nicht der fall sein muss).

    #73149
    mika
    Teilnehmer

    DANKE!

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