Ein Dienstnehmer hat seinen Wohnsitz lt. Meldezettel in Graz und arbeitet in Kärnten (Villach). Auf einer erhaltenen Krankmeldung scheint jetzt als Anschrift aber eine andere Anschrift und nicht die des Wohnortes auf. Laut Recherchen hat der Dienstnehmer eine Freundin in Villach bei der er wohnt. Jetzt nun meine Frage was gilt als Wohnort für die Beurteilung ob es sich um auswärtige Arbeiten lt. KV AKÜ handelt. Der Dienstnehmer erhält Kilometergeld, sowie das große Taggeld und die Nächtigungspauschale lt. KV. Sollte er nun tatsächlich nicht an den Wochenenden nach Hause fahren, dann hätte er ja bezüglich der Bekanntgabe der gefahrenen Kilometer gelogen und somit keinen Anspruch auf das Kilomtergeld.
1) Für mich ist nun wichtig die Frage zu klären ob nun die Reisekosten lt .KV AKÜ vom Wohnort oder von seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort zu bezahlen wären.
2) Kilometergeld auch wenn die Diäten sowie Nächtigung zu zahlen wären, Kilometergeld wäre aufgrund dessen dass er NICHT TATSÄCHLICH hin und her fährt, sondern auch am Wochenende bei der Freundin bleibt keines zu bezahlen.
Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen. Danke.
LG Sabine