Stör(Außerhaus) Zulage holzverarb. Gewerbe

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  • #64664
    Birgit82
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    ich habe die Lohnverrechnung einer Firma mit KV holzverarb. Gewerbe übernommen. Im KV ist die Außerhauszulage im § 11 geregelt. Der Steuerberater hat die Zulage nach der Grundlage im § 26, Punkt 4 abergerechnet, also keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und daher lohnsteuer- und sv-frei.
    Ich frage mich nun, ob diese Außerhauszulage das gesetzliche Taggeld ersetzt oder muss diese Zulage zusätzlich zum Taggeld ausbezahlt werden?

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

    Lg Birgit

    #71347
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    Die Bezeichnung ist unerheblich, d.h. dass eine „Störzulage“ praktisch das „Taggeld“ darstellt.
    (wenn ich mir auch diesen KV jetzt nicht angeschaut habe).

    LG

    #71367
    Birgit82
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke für die Info.

    Lg Birgit

    #71372
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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