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13. März 2006 um 11:49 Uhr #62549wuchererMitglied
Hallo!
Folgende Problemstellung:
Deutscher Arbeitnehmer bei österreichischen Leasingfirma beschäftigt. Er ist zur GKK angemeldet und bezieht lohnsteuerpflichtiges Einkommen. Ist auf einer Baustelle in Österreich tätig. Er hat eine Wohnung in der Nähe der Baustelle, die die Firma bezahlt. Er fährt mit dem privaten PKW zu Arbeit. 3 mal im Monat fährt er nach Hause nach Deutschland. Er ist das ganze Jahr in Österreich beschäftigt.
Arbeitnehmerveranlagung wird durchgeführt in Österreich:
1) Kann man KM-Geld für die Fahrten von Deutschland nach Österreich ansetzen? Höchstbeträge?
2) Können die Fahrtkosten mit dem Privat-PKW von der Wohnung in Österreich zur Baustelle und zurück angesetzt werden?
3) Kann er Alleinverdienerabsetzbetrag für die Frau in Deutschland geltend machen (sie hat kein Einkommen?)
4) Ist es überhaupt günstiger, in Österreich die Veranlagung durchzuführen, oder hat er ein Wahlrecht, in Deutschland sich veranlagen zu lassen?Vielen Dank für Ihre Beiträge
22. März 2006 um 1:57 Uhr #66625PoldiTeilnehmerWohnung in der Nähe der Baustelle, die die Firma bezahlt. Er fährt mit dem privaten PKW zu Arbeit. 3 mal im Monat fährt er nach Hause nach Deutschland. Er ist das ganze Jahr in Österreich beschäftigt.
Arbeitnehmerveranlagung wird durchgeführt in Österreich:
1) Kann man KM-Geld für die Fahrten von Deutschland nach Österreich ansetzen? Höchstbeträge?
In Betracht kommt unter Umständen die Geltendmachung von Familienheimfahrtskosten (siehe insb Lohnsteuerrichtlinien Rz 354 bis 356). Beschränkung mit dem höchsten Pendlerpauschalwert (ab 2006: € 2.664,-).2) Können die Fahrtkosten mit dem Privat-PKW von der Wohnung in Österreich zur Baustelle und zurück angesetzt werden?
Diese Fahrten zählen wohl als Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung und sind daher mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Allenfalls kommt die Berücksichtigung des Pendlerpauschals (großes oder kleines, je nach Zumutbarkeit/Nichtzumutbarkeit der Benützung von öff. Verkehrsmitteln) in Frage, wenn die jeweiligen Mindestentfernungen vorliegen (2km bei großem, 20km bei kleinem PP).3) Kann er Alleinverdienerabsetzbetrag für die Frau in Deutschland geltend machen (sie hat kein Einkommen?)
Grundsätzlich nein, da die Ehegattin in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sein müsste (dh einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich). Siehe § 33 Abs 4 Z 1 EStG.4) Ist es überhaupt günstiger, in Österreich die Veranlagung durchzuführen, oder hat er ein Wahlrecht, in Deutschland sich veranlagen zu lassen?
Veranlagung in Deutschland wird hinsichtlich der österreichischen Einkünfte wahrscheinlich nicht viel bringen, da laut DBA Deutschland die österreichischen Einkünfte in Deutschland freigestellt sind.
Überlegenswert wäre allenfalls, dass die Ehegattin offiziell einen zweiten Wohnsitz in Österreich (in der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Wohnung) begründet. Dann wäre sie auch in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig und könnte dem Arbeitnehmer den AVAB vermitteln.Grüße,
Poldi -
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