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Insolvenz-Entgelt bei befristeten Arbeits­verhältnissen

Das Ausmaß der nach dem IESG gesicherten Ansprüche ist bei befristeten Arbeits­verhältnissen für die Zeit bis zum Ablauf der gesetzlichen oder kollektiv­vertraglichen Kündigungs­fristen und Kündigungstermine beschränkt. Auch Ansprüche aus einem befristeten Arbeits­verhältnis sind durch die gesetzliche oder kollektiv­vertragliche Kündigungs­frist und den Kündigungstermin begrenzt. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

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KV-Abschluss für Arbeitskräfteüberlasser

Die Gewerkschaft PRO-GE meldet den erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für den Bereich der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung. Es wurden folgende Ergebnisse erzielt: Erhöhung der KV-Löhne (Beschäftigungsgruppe B bis F) um durchschnittlich 2,85 %; Erhöhung der KV-Löhne in der Beschäftigungsgruppe A um 3,98 %; Erhöhung der Zulagen um 1,43 %; Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht; verbesserte Regelung in der Stehzeit. Der neue Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab 1. 1. 2018.

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Aushilfskräfte: Sozial­versicherungsrechtliche Neuregelung ab 2018

Bereits seit 1. 1. 2017 dürfen Aushilfskräfte unter bestimmten Bedingungen steuerfrei arbeiten. Die Begünstigung gilt gleichzeitig auch für den Dienstgeber, da die Arbeitslöhne von den Lohnneben­kosten befreit wurden. Nunmehr treten ab 1. 1. 2018 Sonderbestimmungen in der Sozial­versicherung in Kraft, die mit der steuerlichen Aushilfenregelung des § 3 Abs 1 Z 11 lit a EStG zusammenhängen.

Aktuelles aus der Personalverrechnung „kurz notiert“. (Bild: © iStock)
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Aktuelles aus der Personalver­rechnung

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalver­rechnung benötigen, „kurz notiert“. Darunter die Verzugszinsen 2018 für rückständige SV-Beiträge, der zeitliche Anwendungsbereich des SV-ZG und der Sachbezug für Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen an die Ehefrau.

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Hinweise zur korrekten Sozialversicherungsmeldung

Bei Meldungen kommt es immer wieder zu fehlerhaften Angaben bei personenbezogenen Daten. Die unliebsamen Folgen: Schriftstücke der Sozialversicherung können nicht zugestellt werden, e-cards werden falsch ausgestellt etc. Es ist daher wichtig, die Wohnadresse auch bei erneuten Anmeldungen vom Dienstnehmer zu erfragen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

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Aktuelle Termine für die Personalverrechnung

Die Vorlagefrist für Beitragsnachweisungen für Dezember 2017 endet am 10.1.2018 bzw. am 15.1.2018, die Übermittlung für Schwerarbeitsmeldungen für 2017 am 28.2. und die Meldung der Beiträge zur betrieblichen Vorsorge für geringfügig Beschäftigte bei jährlicher Zahlung ist bis 8.1.2018 vorzunehmen.