Wirksamkeit der Konkurrenzklausel und Karenzabgeltung
Konkurrenzklauseln geben immer wieder Anlass zu gerichtlichen Verfahren. So hat in jüngster Zeit sowohl der OGH zur Frage der Gültigkeit bei unberechtigter Entlassung als auch das BFG zur Frage der DB- und DZ-Pflicht Stellung genommen. Ein Beitrag von Elfriede Köck.
Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen
Die Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr: 528,10 Euro monatlich, im zweiten Lehrjahr: 754,40 Euro monatlich und im dritten Lehrjahr: 1.056,10 Euro monatlich. Alle Lehrlinge erhalten einmal im Kalenderjahr einen Urlaubszuschuss in der Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung, der am 1. 6. fällig ist.
Lohn- und Sozialdumping: Die Unterscheidung zwischen Naturalentgelt und Aufrechnung
In letzter Zeit wurde – in Internetforen, nicht in der Fachliteratur – zum Teil die Ansicht vertreten, der Arbeitnehmer müsse zumindest das kollektivvertragliche Mindestentgelt jedenfalls in bar oder via Banküberweisung erhalten, sofern der Kollektivvertrag keinen Naturallohn zulässt.
Insolvenz-Entgelt bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Das Ausmaß der nach dem IESG gesicherten Ansprüche ist bei befristeten Arbeitsverhältnissen für die Zeit bis zum Ablauf der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine beschränkt. Auch Ansprüche aus einem befristeten Arbeitsverhältnis sind durch die gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfrist und den Kündigungstermin begrenzt. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Besonderheiten bei Rückstellungen für Urlaube, Überstunden und Zeitguthaben
Rechtzeitig zum Beginn der Hochsaison für die Berechnung von Personalrückstellungen soll dieser Gastbeitrag von Thomas Kiesenhofer die häufigsten Zweifelsfragen im Zusammenhang mit kurzfristigen Personalrückstellungen aufzeigen.
KV-Abschluss für Arbeitskräfteüberlasser
Die Gewerkschaft PRO-GE meldet den erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für den Bereich der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung. Es wurden folgende Ergebnisse erzielt: Erhöhung der KV-Löhne (Beschäftigungsgruppe B bis F) um durchschnittlich 2,85 %; Erhöhung der KV-Löhne in der Beschäftigungsgruppe A um 3,98 %; Erhöhung der Zulagen um 1,43 %; Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht; verbesserte Regelung in der Stehzeit. Der neue Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab 1. 1. 2018.
Aushilfskräfte: Sozialversicherungsrechtliche Neuregelung ab 2018
Bereits seit 1. 1. 2017 dürfen Aushilfskräfte unter bestimmten Bedingungen steuerfrei arbeiten. Die Begünstigung gilt gleichzeitig auch für den Dienstgeber, da die Arbeitslöhne von den Lohnnebenkosten befreit wurden. Nunmehr treten ab 1. 1. 2018 Sonderbestimmungen in der Sozialversicherung in Kraft, die mit der steuerlichen Aushilfenregelung des § 3 Abs 1 Z 11 lit a EStG zusammenhängen.
Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“. Darunter die Verzugszinsen 2018 für rückständige SV-Beiträge, der zeitliche Anwendungsbereich des SV-ZG und der Sachbezug für Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen an die Ehefrau.
Ausblick 2019 – neues Tarifsystem TASY
Das Jahr 2019 bringt Neuerungen beim Beitragsnachweis und Beitragsgrundlagennachweis, bei den monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen und das neue Tarifsystem TASY.
Hinweise zur korrekten Sozialversicherungsmeldung
Bei Meldungen kommt es immer wieder zu fehlerhaften Angaben bei personenbezogenen Daten. Die unliebsamen Folgen: Schriftstücke der Sozialversicherung können nicht zugestellt werden, e-cards werden falsch ausgestellt etc. Es ist daher wichtig, die Wohnadresse auch bei erneuten Anmeldungen vom Dienstnehmer zu erfragen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
ich wünsche Ihnen ein herzliches Grüß Gott im neuen Jahr – ich freue mich, dass wir einander wieder „lesen“. Das neue Jahr wird…
Aktuelle Termine für die Personalverrechnung
Die Vorlagefrist für Beitragsnachweisungen für Dezember 2017 endet am 10.1.2018 bzw. am 15.1.2018, die Übermittlung für Schwerarbeitsmeldungen für 2017 am 28.2. und die Meldung der Beiträge zur betrieblichen Vorsorge für geringfügig Beschäftigte bei jährlicher Zahlung ist bis 8.1.2018 vorzunehmen.











