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Insolvenz-Entgelt bei befristeten Arbeits­verhältnissen

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Das Ausmaß der nach dem IESG gesicherten Ansprüche ist bei befristeten Arbeits­verhältnissen für die Zeit bis zum Ablauf der gesetzlichen oder kollektiv­vertraglichen Kündigungs­fristen und Kündigungstermine beschränkt. Auch Ansprüche aus einem befristeten Arbeits­verhältnis (für das eine Kündigungsmöglichkeit nicht verein­bart wurde) sind durch die gesetzliche oder kollektiv­vertragliche Kündigungs­frist und den Kündigungstermin begrenzt (OGH 30. 5. 2017, 8 ObS 4/17x). Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

Dr. Thomas Rauch ist Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien, dort unter anderem Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des mittlerweile in 16. Auflage erschienenen Linde-Fachbuchs „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.

Der ganze Artikel (PV-Info 1/2018, 14) als PDF und bei Lindeonline.

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