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(Bild: © AMS, Fotostudio B&G)
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Kein Frühwarnsystem bei Vertragsübernahme

Arbeitgeber, die die Auflösung mehrerer Arbeits­verhältnisse beabsichtigen, müssen bei Überschreitung bestimmter Schwellen­werte im Vorhinein Anzeige an das AMS erstatten (sogenanntes Frühwarnsystem). Eine Vertragsübernahme gilt aber nicht als Auflösung des Arbeits­verhältnisses und ist somit auch nicht in die Berechnung der Schwellen­werte miteinzubeziehen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

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Beitragsgruppenschema 2018

Das ab 1. 1. 2018 gültige Beitragsgruppenschema mit der Übersicht über alle Beitragssätze, sonstigen Beiträge und Umlagen ist ab sofort auf der Internetseite der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse verfügbar.

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Freistellungszeugnis für werdende Mütter

Ab 1. 1. 2018 kann der Anspruch auf vorzeitige Freistellung werdender Mütter von der Arbeits­leistung wegen Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind nicht nur durch das Zeugnis eines Amtsarztes oder Arbeitsinspektionsarztes, sondern auch durch ein fachärztliches Zeugnis begründet werden.

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Änderungen bei Zuschüssen und Förderungen

Am 10. und 13. 11. 2017 wurden im BGBl einige Gesetze zu unterschiedlichen Materien kundgemacht, die – im weitesten Sinn – arbeits­rechtliche Förderungen oder Zuschüsse betreffen. Die Änderungen werden hier dargestellt. Der Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl behandelt Internats­kosten für Berufsschüler, den Zuschuss zur Entgeltfort­zahlung bei Krankheit und Förderungen für Behinderte.

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Angleichung von Arbeitern und Angestellten

Am 12. 10. 2017 wurden im Nationalrat Maßnahmen zur Angleichung der Rechts­stellung von Arbeitern und Angestellten beschlossen und in BGBl I 2017/153, ausge­geben am 13. 11. 2017, kundgemacht. Der folgende Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl gibt einen Überblick über die geänderten Bestimmungen.

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Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebens­interessen

Im vorliegenden Fall setzte sich das BFG mit der Beurteilung des Mittelpunktes der Lebens­interessen im Sinne des § 1 Abs 2 EStG einer nicht verheirateten Person bei sich ändernden Wohnsitzen im In- und Ausland auseinander. Aufgrund wechselnder Beziehungen mit anderen Personen im In- und Ausland müssen sich nicht unbedingt die Lebens­interessen verlagern. Ein Gastbeitrag von Martin Österreicher.