Kein Arbeitslosgengeld bei Beschäftigung in Form eines Praktikums
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt das Vorliegen von Arbeitslosigkeit voraus. Diese Anspruchsvoraussetzung fehlt bei Ausübung einer Beschäftigung. Eine Beschäftigung ist aber nicht nur bei Vorliegen einer (selbständigen oder unselbständigen) Erwerbstätigkeit zu bejahen, sondern kann auch bei einem Praktikum vorliegen. Es kommt daher nicht auf die Bezeichnung der Tätigkeit an. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Verschärfter Nichtraucherschutz ab 1. 5. 2018
Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf den Nichtraucherschutz wurden durch das ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz, BGBl I 2017/126, ausgegeben am 1. 8. 2017, per 1. 5. 2018 verschärft. Die Neuerungen werden im Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl dargestellt und in den Kontext der damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften eingebettet.
Änderungen bei der Wiedereingliederungsteilzeit und bei Betriebspensionen
Eine Regierungsvorlage vom 30. 5. 2018 sieht Änderungen bei der Wiedereingliederungsteilzeit und bei Betriebspensionen vor (RV 164 BlgNR 26. GP). Die Änderungen in Bezug auf die Wiedereingliederungsteilzeit sollen bereits mit 1. 7. 2018 in Kraft treten (die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten). Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Das Budgetbegleitgesetz 2018-2019
Das Budgetbegleitgesetz 2018-2019, BGBl I 2018/30, ausgegeben am 16. 5. 2018, hat zahlreiche gesetzliche Bestimmungen geändert. Unter anderem bringt es für die Personalverrechnung deutliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung. Zusätzlich wurden die Sanktionsbestimmungen wegen verspäteter monatlicher Beitragsgrundlagenmeldungen durch eine Höchstgrenze für Säumniszuschläge entschärft.
Aktuelle Termine für die Personalverrechnung
Die Vorlagefrist für Beitragskonten mit SEPA-Lastschrift-Mandat endet am 10. 8. 2018 und für Beitragskonten ohne SEPA-Lastschrift-Mandat am 16. 8. 2018.
Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“. Darunter die Steuerbegünstigung für Diensterfindungsvergütung im Sinne des Patentgesetzes, der Bustransfer zur Betriebsveranstaltung und die Pensionsabfindung eines selbständigen Geschäftsführers.
Initiativantrag zur Arbeitszeitflexibilisierung
Am 14. 6. 2018 wurde von Abgeordneten der Regierungsfraktionen ein Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden sollen, in den Nationalrat eingebracht (IA 303/A 26. GP). Die wichtigsten Inhalte im Überblick.
Auszahlung von Gleitzeitguthaben
Aufgrund eines Erkenntnisses des VwGH kommt bei der Auszahlung eines Gleitzeitguthabens eine Aufrollung der einzelnen Beitragszeiträume nicht in Betracht. Der VwGH begründet dies damit, dass das Guthaben gleichsam als Ergebnis eines Arbeitszeitkontokorrents das rechnerische Ergebnis von Gutstunden und Fehlstunden ist und als solches daher keinem bestimmten Beitragszeitraum zugeordnet werden kann. Es kann daher beitragsrechtlich nur jenem Beitragszeitraum zugeordnet werden, in welchem die Auszahlung erfolgte.
Neuer UrlG-Kommentar von Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank
Gemessen an anderen Arbeitsrechtsgesetzen ist das mehrfach novellierte UrlG mit seinen bloß 18 Paragrafen relativ kurz gehalten. Trotz seiner „Überschaubarkeit“ – oder gerade deswegen – werfen diese Paragrafen sowohl zum Urlaub als auch zur Pflegefreistellung viele Fragen auf, vor allem für das Personalwesen und die Personalverrechnung.
Transparenz bei der Vereinbarung des Rückersatzes von Ausbildungskosten
Wird der Arbeitnehmer zur Absolvierung einer Ausbildung unter Fortzahlung des Entgelts vom Dienst freigestellt, kann der Rückersatz dieser Kosten vereinbart werden. Auch dabei ist aber das Transparenzgebot zu beachten. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
in dieser Ausgabe der PV-Info werden einige (geplante) Gesetzesänderungen kommentiert, die einerseits kürzlich in Kraft getreten sind (wie der verschärfte Nichtraucher-Schutz ab 1.…
Reminder: Beschäftigungsbonus – erste Abrechnung
Der im Vorjahr mit Wirkung ab 1. 7. 2017 eingeführte Beschäftigungsbonus läuft für alle Unternehmen, die mit 1. 7. 2017 diese Förderung beantragt haben, nun bereits (fast) ein Jahr und damit steht die erste Abrechnung ins Haus. Die Förderungswerber haben nachzuweisen, dass sie mit 30. 6. 2018 zusätzliche Arbeitsverhältnisse begründet haben, um den Referenzwert plus neue Arbeitsverhältnisse zu erreichen .











