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Transparenz bei der Vereinbarung des Rückersatzes von Ausbildungs­kosten

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Wird der Arbeitnehmer zur Absolvierung einer Ausbildung unter Fortzahlung des Entgelts vom Dienst freigestellt, kann der Rückersatz dieser Kosten verein­bart werden. Auch dabei ist aber das Transparenzgebot zu beachten. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 6/2018, 23) als PDF und bei Lindeonline.

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