X
Digital
Sonderzahlung

Widerrufsvorbehalt schließt eine Qualifikation als Sonderzahlung nicht aus

Sonderzahlungen sind gemäß § 49 Abs 2 ASVG Bezüge, die in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen gewährt werden und bei denen mit einer Wiederkehr gerechnet werden kann. Ob eine Leistung des Dienstgebers an den Dienstnehmer als Sonderzahlung zu werten ist, hängt nicht davon ab, ob der Dienstnehmer einen Rechtsanspruch auf diese Leistung hat.

Ein im Dienstvertrag vereinbarter Widerrufs- bzw Anspruchsvorbehalt bei einer jährlichen Erfolgsprämie schließt eine Qualifikation als Sonderzahlung nicht aus

Wird eine Erfolgsprämie freiwillig jährlich gewährt, ist diese Prämie im Hinblick auf den Charakter einer gewissen Regelmäßigkeit der Wiederkehr eindeutig als Sonderzahlung zu werten (Quelle: Mag. [FH] Karina Sandhofer in NÖDIS Nr 7/Juni 2017, unter Verweis auf E-MVB 049-02-00-010).

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.