Ermäßigter Steuersatz von 4,9 % für Grundnahrungsmittel ab 01.07.2026 geplant
Mit 1. Juli 2026 soll in Österreich ein neuer ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9 % auf ausgewählte Grundnahrungsmittel in Kraft treten. Damit wird das politische Ziel verfolgt, die Konsument:innen zu entlasten. Die Regierungsvorlage ist am 24. April im Nationalrat eingelangt und wurde am 12. Mai 2026 im Finanzausschuss behandelt. Für Unternehmen ergeben sich ein erheblicher Mehraufwand durch erforderliche Systemumstellungen sowie viele Abgrenzungsfragen und damit steuerliche Risiken.
WEGZUG | Verschärfung bei der Wegzusbesteuerung
Auf Basis eines Ende April 2026 veröffentlichten Begutachtungsentwurfs plant die Bundesregierung die Einführung einer Nachweispflicht im Zusammenhang mit nicht festgesetzter Wegzugssteuer. Die Novelle könnte zu einer jährlichen Meldeverpflichtung für künftige Nichtfestsetzungen an die österreichische Finanzverwaltung führen, mit drastischen Konsequenzen, falls der Meldeverpflichtung nicht nachgekommen wird. Für Altfälle ist eine einmalige Meldung bis 31. Dezember 2026 vorgesehen.
#308 – Sina Ghasemnejad – Verbraucherkreditgesetz 2026
Im April wurde eine Reform des Verbraucherkreditgesetzes beschlossen. Welche Änderungen die Novelle im Bereich des Anwendungsbereichs, bei der Kreditwürdigkeitsprüfung und bei den Informations- und Werbepflichten gebracht hat, besprechen Mag. Sina Ghasemnejad (Rechtsanwaltsanwärter bei Dorda) und Mag. Sonja Rabenseifner (Linde Verlag).
Steuerliche Auswirkungen der Teuerung auf Immobilienkonzerne
Derzeit sorgen Grundstücksknappheit, steigende Baukosten, Inflation sowie die Zinswende für unsichere Zeiten auf dem Immobilienmarkt. Auch die restriktiveren Kreditvergaben für Eigennutzer (Stichwort: FMA) erhöhen die Nachfrage auf dem Mietenmarkt.
BETRIEBSSTÄTTEN | Wiederkehrende Kurzzeiteinsätze
Stundenweise Auslandseinsätze gelten in der Praxis häufig als unkritisch. Doch wann führen wiederkehrende Kurzzeiteinsätze abkommensrechtlich zur Begründung einer Betriebsstätte? Entscheidend ist dabei nicht die Anzahl der Einsatzstunden, sondern die organisatorische Bindung an einen konkreten Ort. Das VwGH‑Erkenntnis vom 26.11.2025 zeigt diese Schwelle – EAS 3460 markiert zugleich ihre Grenze. Der Beitrag ordnet beide Leitlinien ein und zeigt, worauf Unternehmen bei wiederkehrenden Auslandseinsätzen achten sollten.
#307 – Tom Dießner – ElWG – Elektrizitätswirtschaftsgesetz
Nach vielen Diskussionen und einigen Verzögerungen ist Ende 2025 das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Ziel ist ein flexibleres, leistbares und EU-rechtskonformes Stromsystem, das den Ausbau erneuerbarer Energien, dezentrale Erzeugung und neue Marktmodelle ermöglicht. Warum das neue Gesetz notwendig wurde und welche Änderungen es gegenüber dem ElWOG 2010 bringt, darüber sprechen in dieser Folge Energierechtsexperte Tom Dießner und Theresa Weiglhofer-Troy vom Linde Verlag.
Vorteile und Nachteile einer GmbH bzw. FlexCo – 9 FAQs zur steueroptimalen Rechtsform
Egal ob Umgründer, Neugründer oder Nachfolger: Der Check der Rechtsform lohnt sich in jedem Fall! Ab welchem Gewinn ist eine GmbH bzw. FlexCo sinnvoll für Unternehmer? Welche Vorteile hat eine GmbH bzw FlexCo? Welche Vorteile hat eine GmbH? Mit welcher Rechtsform können Sie Steuern sparen? Mit dem TPA Rechtsformrechner finden Sie im schnellen Online Check sofort heraus, welche Rechtsform die ideale für Ihr Unternehmen ist.
GESELLSCHAFTERVERRECHNUNGSKONTEN | Praxis- und Risikohinweise
Gesellschafter-Verrechnungskonten kommt bei der Gestionierung von Gesellschaften und somit auch in der Buchhaltungs- und Bilanzierungspraxis erhebliche Bedeutung zu. Dabei sollten jedoch die in diesem Zusammenhang zu beachtenden unternehmens- und steuerrechtlichen Regelungen befolgt und damit einhergehende Risiken vermieden werden. Insbesondere Verrechnungskonten mit erheblichen bzw längerfristigen Forderungssalden geraten bei Betriebsprüfungen zunehmend ins Visier der Finanzverwaltung und führen mangels klarer Vereinbarungen und fremdüblicher Konditionen zur Feststellung von (idR KESt-pflichtigen) „verdeckten Ausschüttungen“. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir daher wieder einmal die für Gesellschafter-Verrechnungskonten zu beachtenden gesellschafts- und ertragsteuerrechtlichen Bestimmungen in Erinnerung rufen und Hinweise geben, wie negative Rechtsfolgen und Risiken vermieden werden können.
Keine Einkunftsquelle trotz Vermietung: BFG kippt Verluste bei Fruchtgenuss
Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung machte der Sohn als Beschwerdeführer negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung iZm einer unter Vorbehaltsfruchtgenuss im Schenkungswege von seiner Mutter erworbenen Wohnung geltend. Die Wohnung wurde durch die fruchtgenussberechtigte Mutter vermietet, der Sohn als Eigentümer hatte negative Einkünfte, da die Substanzabgeltung zwar die Afa, aber nicht die Instandsetzungsaufwendungen abdeckte. Diese negativen Einkünfte wurden seitens des Finanzamts nicht anerkannt, da auf Ebene des Sohnes kein Gesamtüberschuss in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten sei (Liebhaberei).
#306 – Simon Pöschl – Urheberrecht bei KI generierten Bildern und Liedern
Viele nutzen KI bereits in Ihrem Arbeitsalltag. Zu den Spezialthemen rund um das Urheberrecht bei KI generierten Bildern und bei KI generierten Liedern haben sich Herr Mag. Simon Pöschl, Rechtsanwalt in der Kanzlei AWZ und Frau Mag. Sonja Rabenseifner vom Linde Verlag, unterhalten.
UMSATZSTEUER | Umsatzsteuersätze in Europa
Umsatzsteuersätze mögen auf den ersten Blick als reine Zahlen erscheinen – in der Praxis entscheiden sie jedoch oft über Planungssicherheit, Vergleichbarkeit und korrekte Abwicklung. Gerade deshalb ist es uns wichtig, Sie regelmäßig auf dem aktuellen Stand zu halten. In diesem Newsletter geben wir Ihnen einen Überblick über die geltenden Umsatzsteuersätze zum 1. April 2026 und zeigen zudem, welche Entwicklungen wir aktuell in ausgewählten Ländern beobachten.
Abzugsfähigkeit von Wohnkosten am Beschäftigungsort – BFG konkretisiert Bewertungsmaßstab
Das Bundesfinanzgericht (BFG) setzte sich in seinem Erkenntnis vom 23. März 2026 (RV/7104940/2018) erneut mit der Frage auseinander, in welchem Umfang Aufwendungen für eine Wohnung am Beschäftigungsort im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abzugsfähig sind. Im Fokus stand dabei insbesondere die Angemessenheit und Zweckentsprechung der Wohnungsgröße, vor allem im Zusammenhang mit der Heranziehung eines geeigneten Bewertungsmaßstabes.











