BMF: Verlängerung verfahrensrechtlicher Erleichterungen
Das BMF hat zwei Verordnungen erlassen, welche die erleichterte Einbringung von Zahlungserleichterungen bis 30. Juni 2022 verlängern.
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Zahlungserleichterung für im aktuellen Rückstand nicht mehr enthaltene Abgaben
Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen darf nicht über den beantragten Rahmen hinausgehen.