X
Digital
COVID-19 Nationales Steuerrecht News SWK Verfahren

BMF: Verlängerung verfahrensrechtlicher Erleichterungen

(Bild: © iStock/Spitzt-Foto) (Bild: © iStock/Spitzt-Foto)

Das BMF hat zwei Verordnungen erlassen, welche die erleichterte Einbringung von Zahlungserleichterungen bis 30. Juni 2022 verlängern.

Grundsätzlich sind elektronische Anbringen an die Finanzbehörde über FinanzOnline einzubringen. Bzgl. Zahlungserleichterungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie gewährt werden, ist gem. Verordnung die Einbringung ausnahmsweise per Mail (corona@bmf.gv.at) zulässig.

Die corona-bedingten Zahlungserleichterungen betreffen:

  • Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung
  • Ansuchen um Neuverteilung der Ratenbeträge gem. COVID-19-Ratenzahlungsmodell

Das Original ist vor Einbringung zu unterschreiben und sieben Jahre lang aufzubewahren.

Die zweite Verordnung betrifft finanzstrafrechtliche Verfahren und das Abfedern pandemiebedingter Notlagen bzgl. die Entrichtung von Geldstrafen, Wertersätzen, Kosten des Strafverfahrens, sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen. Die erleichterte Anbringung wird auch hier bis 30. Juni 2022 verlängert. Folgende Anbringen können ebenso über corona@bmf.gv.at eingebracht werden:

  • Stundung und Ratenzahlung
  • Anregung auf Abstandnahme der Festsetzung von Stundungszinsen
  • Neuverteilung der Ratenbeträge gem. COVID-19-Ratenzahlungsmodell