Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 1.100 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt: Burgenland: 8; Kärnten: 40, davon 9 für Gletscherregionen; Niederösterreich: 4; Oberösterreich: 35, davon 5 für Schaustellerbetriebe; Salzburg: 380, davon 90 für Gletscherregionen; Steiermark: 135, davon 9 für Schaustellerbetriebe; Tirol: 275, davon 103 für Gletscherregionen; Vorarlberg: 200; Wien; 23 für Schaustellerbetriebe.