Berechnung der Beiträge zur betrieblichen Vorsorge für die Dauer eines Präsenz- oder Zivildienstes
Für die Dauer eines Präsenz- oder Zivildienstes sind die Beiträge zur betrieblichen Vorsorge vom Arbeitgeber in der Höhe von 1,53 % einer fiktiven Bemessungsgrundlage zu entrichten. Als fiktive Bemessungsgrundlage gilt der Betrag des Kinderbetreuungsgeldes gemäß § 3 Abs 1 KBGG.