Am Punkt #50 mit Christoph Wiesinger – Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
Anlässlich des 75. Geburtstags des Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes, kurz BUAG, hat uns der Experte auf diesem Gebiet Herr MMag. Dr. Wiesinger die praxisrelevanten Bereiche dieses Gesetzes näher erläutert. Insbesondere der höchst umstrittene Anwendungsbereich des Gesetzes wird, mittels bereits dazu ergangenen Entscheidungen, dargelegt. Auch der Entstehungsgeschichte und dem Werdegang des Gesetzes haben wir uns aufgrund des Geburtstags näher gewidmet.
Keine Pflicht zum Urlaubskonsum während der Dienstfreistellung
In der Entscheidung zu 9 ObA 21/21k stellte der Oberste Gerichtshof erneut klar, dass für ArbeitnehmerInnen grundsätzlich keine Obliegenheit besteht, ihren Urlaub vor Ende des Dienstverhältnisses während einer Dienstfreistellung zu verbrauchen – auch nicht im Falle des Fristablaufs bei befristeten Dienstverhältnissen. Der Nichtabschluss der Urlaubsvereinbarung steht im Allgemeinen nur unter der „Sanktion“ der Verjährung des Urlaubsanspruchs nach § 4 Abs 5 UrlG. Die Grenze der zulässigen Verweigerung des Urlaubsverbrauchs bildet die Treuepflicht und der Rechtsmissbrauch.
Mögliche arbeitsrechtliche Auswirkungen von Auslandsreisen während der COVID-19-Pandemie
Mitte Juni wurden in Österreich die aufgrund der COVID-19-Pandemie verhängten Reise- bzw. Grenzübertrittsbeschränkungen, die insbesondere in Coronavirus-Tests bzw. Quarantänemaßnahmen bestanden haben, für innereuropäische Reisen größtenteils aufgehoben. Laut Außenministerium besteht jedoch für die meisten Länder weiterhin ein hohes Sicherheitsrisiko, teilweise bestehen sogar Reisewarnungen. Dies könnte auch arbeitsrechtliche Auswirkungen haben, wenn ein Arbeitnehmer nach einer Urlaubsreise aus einem Risikogebiet zurückkehrt.