EuGH: Abzug von Verlusten gebietsfremder Tochtergesellschaften
Der Begriff der endgültigen Verluste einer gebietsfremden Tochtergesellschaft iSv Rn 55 des Urteils vom 13. 12. 2005, C-446/03, Marks & Spencer, ist nicht auf eine Enkelfiliale anwendbar, sofern nicht alle Gesellschaften, die zwischen der den Konzernabzug beantragenden Muttergesellschaft und der Enkelgesellschaft stehen, bei der berücksichtigungsfähige Verluste entstehen, die als endgültig angesehen werden können, ihren Sitz im selben Mitgliedstaat haben.