Aktuelle Herausforderungen am Arbeitsmarkt und die Krux um die Teilzeit
Unternehmen quer durch alle Branchen kämpfen aktuell mit zum Teil geringem Rücklauf bei offenen Stellen und neuen Bewerbern. Die Anforderungen von Mitarbeitern an potenzielle neue Arbeitgeber haben sich in den letzten Jahren, wohl auch bedingt durch Corona, verändert. Der Wunsch nach flexiblen Arbeitszeiten, einer Reduzierung der Arbeitszeit an sich für mehr „Work-Life-Balance“ und vermehrte Tätigkeit im Homeoffice stellen sowohl Unternehmen als auch Berater vor gewisse – auch rechtliche – Hürden.
Abfertigung alt bei Teilzeitbeschäftigung
Im Falle einer dauerhaften Entgeltveränderung, wie etwa bei einem dauerhaften Wechsel eines Arbeitnehmers von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt, ist bei Berechnung der Abfertigung alt grundsätzlich auf das zuletzt bezogene, je nach Lage des Falles dann dauerhaft höhere oder niedrigere, Entgelt abzustellen.