Änderung der SachbezugswerteVO – Sachbezug für arbeitsplatznahe Unterkunft
Seit 1. 1. 2013 wurde für arbeitsplatznahe Unterkünfte bis 30 m 2, die kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt wurden, kein Sachbezug zum Ansatz gebracht, wenn „ die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Natur des Dienstverhältnisses im besonderen Interesse des Arbeitgebers gelegen ist.“ Mit einer Änderung der SachbezugswerteVO entfallen die streng ausgelegten und impraktikablen Kriterien hinsichtlich Dienstwohnungen.