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Sachbezugs­werteVO
Sachbezug

Änderung der Sachbezugs­werteVO – Sachbezug für arbeitsplatznahe Unterkunft

Seit 1. 1. 2013 wurde für arbeitsplatznahe Unterkünfte bis 30 m 2, die kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt wurden, kein Sachbezug zum Ansatz gebracht, wenn „ die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Natur des Dienst­verhältnisses im besonderen Interesse des Arbeitgebers gelegen ist.“ Mit einer Änderung der Sachbezugs­werteVO entfallen die streng ausgelegten und impraktikablen Kriterien hinsichtlich Dienstwohnungen.