Ă„nderung der SachbezugsÂwerteVO – Sachbezug fĂĽr arbeitsplatznahe Unterkunft
Seit 1. 1. 2013 wurde fĂĽr arbeitsplatznahe UnterkĂĽnfte bis 30 m 2, die kostenlos oder verbilligt zur VerfĂĽgung gestellt wurden, kein Sachbezug zum Ansatz gebracht, wenn „ die rasche VerfĂĽgbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Natur des DienstÂverhältnisses im besonderen Interesse des Arbeitgebers gelegen ist.“ Mit einer Ă„nderung der SachbezugsÂwerteVO entfallen die streng ausgelegten und impraktikablen Kriterien hinsichtlich Dienstwohnungen.