Verpfändung: Folgewirkung auf Privatinsolvenz
Verpfändungen dienen dem vorbeugenden Schutz des Gläubigers und sind privatrechtlicher Natur. Ihre Rechtsgestaltung unterscheidet sich daher in einigen wesentlichen Punkten von der gerichtlichen Exekution oder der Privatinsolvenz. Die Folgen eines Wiedereintritts im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz zeigt eine OGH-Entscheidung auf. Ein Beitrag von Mag. Elfriede Köck.