Ausländische Pensionsbezüge: Krankenversicherungsbeiträge mindern (nur) Progressionseinkünfte
Werden ausländische Pensionen, die mit inländischen vergleichbar sind, bezogen, so hat der PV-Träger davon ebenso inländische Krankenversicherungsbeiträge einzubehalten, wenn ein Anspruch auf Krankenversicherung besteht. Diese inländischen Pflichtbeiträge mindern nicht das inländische Einkommen, sondern den entsprechenden ausländischen Bezug. Der Unterschied ist wichtig für die Auswirkung des Progressionsvorbehaltes (BFG 30.6.2021, RV/4100132/2017).
Parlament: Niedrige Pensionen werden im kommenden Jahr um 2,6 % erhöht
Kleine und mittlere Pensionen werden im kommenden Jahr um bis zu 2,6 % erhöht. Für Ruhebzüge über der ASVG-Höchstgrenze wird es hingegen nur einen Pauschalbetrag unter der Inflationsrate von 2 % geben.