BILANZIERUNG | Globale Mindestbesteuerung aus Rechnungslegungssicht
Nachdem im Dezember 2022 politische Einigung über die Einführung von „Pillar 2“ erzielt werden konnte, sollte der Einführung der globalen Mindestbesteuerung iHv 15 % nichts mehr im Wege stehen. Zusätzlich hat die OECD Inclusive Framework on BEPS („OECD IF“) Ende Dezember 2022, zu ihren am 20. Dezember 2021 veröffentlichen Pillar 2 Model GloBE Rules, ein Implementierungspaket als Teil der Entwicklung des Pillar 2 Implementation Frameworks veröffentlicht, in dem die Leitlinien zu den sogenannten Safe Harbours enthalten sind. Obwohl die Umsetzung der bereits vorliegenden EU-Richtlinie in das nationale Recht der einzelnen Mitgliedstaaten erst bis Jahresende 2023 zu erfolgen hat, lohnt es sich bereits jetzt einen Blick auf die Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung in der Rechnungslegung zu werfen.
Einigung auf eine globale Mindestbesteuerung für internationale Konzerne
Am 1.7.2021 haben sich die Vertreter von rund 130 OECD-Staaten und am 10.7.2021 die Finanzminister der zwanzig führenden Industrieländer (G20) nach langwierigen Verhandlungen auf eine historische Steuerreform für Großkonzerne geeinigt. Die finale Zustimmung der Staatsoberhäupter der G20-Staaten soll nach Klärung der letzten inhaltlichen Fragen Ende Oktober 2021 erfolgen. Die Reform soll 2023 in Kraft treten.