Welche Neuigkeiten bringt die GesbR-Reform? Die Neuerungen mit 1.1.2015 im Überblick
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) wird gern als Mutter aller Gesellschaftsformen bezeichnet und ist die älteste aller noch in Geltung stehenden Gesellschaftsformen in Österreich. Während andere Rechtsformen, wie etwa die OG oder KG schrittweise weiterentwickelt und den modernen Gegebenheiten angepasst wurden, waren die Regelungen im ABGB zur GesbR lange Zeit unverändert, was zur Folge hat, dass ein großer Teil der Normen, die die GesbR betreffen noch aus dem Jahr 1811 stammt. Dass Inhalt und Terminologie vieler dieser Normen nicht mehr zeitgemäß sind, versteht sich quasi von selbst, weswegen es wenig überrascht, dass die einst so beliebte GesbR immer mehr an Bedeutung verloren hat.