Betroffenenrechte: Zur Behörde und/oder zum Gericht?
In gleich drei Entscheidungen hat der OGH die gerichtliche Geltendmachung von DSGVO-Betroffenenrechten als zulässig beurteilt. Die dadurch eröffnete Wahlmöglichkeit für Betroffene, im Fall von Datenschutzverletzungen die Gerichte oder die Datenschutzbehörde (DSB) anzurufen, wirft jedoch weitere Fragen auf.