Schlagwort: EU-Taxonomie

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NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur EU-Taxonomie

Das Ziel der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung hin zu mehr „Nachhaltigkeit“ nimmt bereits seit Längerem – auf globaler Ebene – einen besonders hohen Stellenwert ein. Zur Erreichung dieses Ziels sollen insbesondere Veranlagungs- und Finanzierungsentscheidungen besser auf Nachhaltigkeitsaspekte Rücksicht nehmen und somit Gelder von nachhaltigkeitsschädlichen hin zu nachhaltigkeitswirksamen Wirtschaftsaktivitäten gelenkt werden. Darüber hinaus sind seit 1.1.2022 diverse Berichtspflichten gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-VO zu beachten. Ziel dieser Verordnung ist es, das Ausmaß zu identifizieren, in welchem ein Unternehmen nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten erbringt und damit zum Ziel einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir Ihnen die Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Bereich der „EU-Taxonomie“ etwas näher bringen.