Einwegpfand seit 01.01.2025 – umsatzsteuerlich relevant?
Mit 1.1.2025 wurde in Österreich das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 – 3 Liter („Einwegpfand“) eingeführt. Vom jeweiligen Abnehmer ist ein Pfand von 25 Cent pro Verpackung im Namen und auf Rechnung der „zentralen Stelle“ einzuheben.

