Einkünftezurechnung bei Cum-Ex-Trades
Am 28. Juni 2022 hat der VwGH die Frage der ertragsteuerlichen Zurechnung der Dividenden beim kurzfristigen Aktienerwerb und -veräußerung entschieden (VwGH 28.6.2022, Ro 2022/13/0002). Kurze Zeit später wurde das Judikat vom BMF im Entwurf der Information zur Einbehaltung und Rückerstattung von KESt auf Dividenden von börsennotierten Aktiengesellschaften an beschränkt Steuerpflichtige umgesetzt. Die Begutachtungsfrist läuft bis 4. November 2022. Sobald die neue Verwaltungspraxis veröffentlicht wurde, ist sie in sämtlichen offenen Fällen anzuwenden.
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Unentgeltliche Überlassung einer Geschäftschance durch eine Körperschaft an ihren Anteilseigner
BFG zur Zurechnung von Einkünften aus der Veräußerung von Einzelhandelsbetrieben durch ausländische Körperschaften unter Beitritt eines inländischen verbundenen Großhandelsunternehmens.