Informationspflichten von Webseitenbetreibern bei Social-Media-Implementierungen
Mit seinem Urteil in der Rechtssache „FashionID“ (C-40/17 vom 29.7.2019) konkretisiert der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine bisherige Rechtsprechung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit von Webseitenbetreiber und Social-Media-Anbieter. Auch wenn der EuGH die Verantwortlichkeit auf tatsächlich zurechenbare und kontrollierbare Vorgänge einschränkt, begründet dies im Ergebnis dennoch auch Handlungspflichten des Webseitenbetreibers.
DSB zu Koppelungsverbot und alternativer Bezugsmöglichkeit
In ihrem Bescheid vom 30.11.2018 erachtete es die Datenschutzbehörde (DSB) als zulässig, die kostenlose Nutzung einer Website von der Einwilligung in die Setzung…