Transfer Pricing | Public CbCR: Die Uhr läuft
Aus dem bislang nur gegenüber der Finanzverwaltung offenzulegenden Country-by-Country Reporting wird nun eine öffentliche Berichtspflicht. Für große internationale Unternehmensgruppen können die ersten Veröffentlichungsfristen bereits 2026 ablaufen. Wer betroffen ist, sollte jetzt prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.
TRANSFER PRICING | Umsetzung des öffentlichen CbCR in Österreich
Am 4. April 2024 wurde der Ministerialentwurf zum Bundesgesetz über die Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationsberichte (CBCR-Veröffentlichungsgesetz – CBCR-VG) zur Begutachtung vorgelegt. Dieses Gesetz soll die Änderungsrichtlinie (EU) 2021/2101 der EU-Bilanzrichtlinie umsetzen, die Unternehmen verpflichtet, Ertragsteuerinformationen öffentlich zu machen. Betroffene Unternehmen mit einem Umsatz über EUR 750 Mio. müssen ein öffentliches Country-by-Country-Reporting (CbCR) erstellen und veröffentlichen, um die Transparenz multinationaler Unternehmen zu erhöhen und die öffentliche Kontrolle zu stärken. Die Pflichten gelten erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen.


