Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 3 vom Jänner 2019.
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Tagesfragen
„Entlastung Österreich“: Die bei der Regierungsklausur am 11. 1. 2019 vorgestellte Steuerreform soll schrittweise Steuererleichterungen von insgesamt 4,5 Mrd. Euro bringen. Explizite Ziele sind zunächst die Entlastung von Geringverdienern, eine Entbürokratisierung und die Ökologisierung des Steuersystems und in einem zweiten Schritt eine Tarifentlastung, Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandorts sowie Vereinfachungen im Steuerrecht. Zudem soll ein „digitales Besteuerungspaket“ für „mehr Fairness in der Besteuerung der digitalen Wirtschaft“ sorgen.
Vergütungen aus dem Folgerecht, das bildenden Künstlern für den Weiterverkauf ihrer Originale zusteht, wurden nach bisheriger Verwaltungspraxis der Umsatzsteuer unterworfen. Nachdem die Europäische Kommission im Jahr 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet hat, liegt nun das entsprechende Urteil des EuGH vor. Darin bestätigt der Gerichtshof die Rechtsauffassung der Europäischen Kommission. Österreich darf Erlöse aus dem Folgerecht nicht mehr mit Umsatzsteuer belasten. Ein Beitrag von Thomas Kühbacher.
Wohnmobile sind Spezialfahrzeuge, die überwiegend für Schlaf- oder Aufenthaltszwecke ausgestattet sind. Sie können nicht als Personen- oder Kombinationskraftwagen im Sinne des § 12 Umsatzsteuergesetz eingestuft werden. Dem Unternehmer steht daher der Vorsteuerabzug für ein unternehmerisch genutztes Wohnmobil zu, unabhängig davon, dass es aufgrund seiner typischen Zweckbestimmung kein Kleinbus ist.
Steuern
In einem kürzlich ergangenen BFG-Erkenntnis hat das Gericht gezeigt, dass die Hauptwohnsitzmeldung im Zentralen Melderegister für die Beurteilung der Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 EStG nicht ausschlaggebend ist. Vielmehr ist auf die tatsächliche Nutzung abzustellen. Lesen Sie den SWK-Beitrag von Alexandra Patloch-Kofler und Florian Petrikovics.
Die Hauptwohnsitzbefreiung gilt für Eigentumswohnungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Werden zwei Wohnungen mittels Durchbruch miteinander verbunden, ohne die Eintragung im Grundbuch auf Grundlage eines geänderten Nutzwertgutachtens zu aktualisieren, liegt keine Eigentumswohnung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes vor. Werden beide Wohnungen verkauft und ein neuer Hauptwohnsitz begründet, sollte dennoch eine Gesamtbetrachtung angestellt werden und die Befreiung für beide Wohnungen zur Anwendung kommen. Ein Beitrag von Anna Tomas.
Bei Vermietung von im Eigentum juristischer Personen stehenden Luxusimmobilien an den Gesellschafter bildet bei einem fehlenden funktionierenden Mietenmarkt die sogenannte Renditemiete das fremdübliche Mietentgelt. Bis vor Kurzem war jedoch unklar, wie der Renditezinssatz konkret zu ermitteln ist. Der VwGH hat die vom BFG angewandte Berechnungsmethode nicht beanstandet und die einzelnen Paramater als ausführlich begründet erachtet. Dieser von Katharina Luka und Patrick Leyrer Beitrag würdigt die vom BFG aufgestellte Methode zur Errechnung des Renditezinssatzes bei einem fehlenden Mietenmarkt.
Die Körperschaftsteuer ist eine komplexe und facettenreiche Abgabenart, die zu schwierigen Auslegungs- und Anwendungsproblemen führen kann. Zu besonderen Problemen kann der mit „Einlagen, Entnahmen und Einkommensverwendung“ übertitelte § 8 Körperschaftsteuergesetz führen, wozu auch der Mantelkauf zählt. Eine für diesen Vorgang typische Fallkonstellation wird in diesem Beitrag von Melanie Raab vorgestellt und gelöst.
Die Anti-BEPS-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur Vermeidung der Gewinnverlagerung und zur Steuervermeidung. Eine dieser Maßnahmen ist die Limitierung der Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalkosten durch Implementierung einer sog „Zinsschranke“ in nationales Recht. Bisher ist man in Österreich davon ausgegangen, dass die bereits bestehenden Regelungen im KStG ausreichen würden, um eine verlängerte Umsetzungsfrist bis spätestens 1. 1. 2024 ausnützen zu können. Nach einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung der EU-Kommission erfüllen die fraglichen Bestimmungen zur Einschränkung des Zinsabzugs die diesbezüglichen Anforderungen jedoch nicht. Demgemäß wäre die Umsetzung der EU-Zinsschranke im österreichischen Steuerrecht bereits bis 31. 12. 2018 geboten gewesen. Es stellt sich die Frage, wie Österreich auf die negative Entscheidung der EU-Kommission reagieren wird. Lesen Sie den Beitrag von Andreas Mitterlehner und Max Panholzer.
Die Autoren Michael Huber und Sebastian Lacha haben aufgrund der EuGH-Rechtsprechung der letzten Jahre zum Thema Rechnungen und Vorsteuerabzug in der SWK 31/2018 einen Überblick über die dadurch bedingte Änderung der traditionellen Sichtweise gegeben. Kaum drei Wochen nach Veröffentlichung des Artikels entschied der EuGH erneut zu diesem Thema – eine Entscheidung, die getrost als Meilenstein bezeichnet werden kann. Dieser Artikel fasst die Entscheidung zusammen und stellt ihre praktischen Auswirkungen dar.
Kann ein Zuwiderhandeln gegen § 27 UStG finanzstrafrechtliche Sanktionen auslösen?
Das österreichische Umsatzsteuergesetz sowie die Binnenmarktregelung enthalten Bestimmungen über besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens, die sich auf grenzüberschreitende Sachverhalte im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer beziehen. Eine Missachtung der jeweiligen Bestimmung kann für die betroffenen Parteien auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben, da hier insbesondere der Tatbestand der Finanzordnungswidrigkeit verwirklicht wird. Ein Beitrag von Julian Kuderer und Wolfgang Leitgeb.
Dieser Beitrag behandelt – ausgehend von Fallbeispielen – aktuelle Fragen des Rechtsschutzes im Haftungsverfahren, vor allem das Verböserungsverbot im Rechtsmittelverfahren sowie das Verhältnis des Haftungsbescheides zum Bescheid über den Abgabenanspruch. Ein Beitrag von Christoph Ritz.
Aus der jüngsten Rechtsprechung
Markus Achatz, Gerhard Gaedke, Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel bieten eine Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte. Darunter VfGH-Entscheidungen zu Werbungskosten, zur Betriebsaufgabe und der Diversion.
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„Entlastung Österreich“: Die bei der Regierungsklausur am 11. 1. 2019 vorgestellte Steuerreform soll schrittweise Steuererleichterungen von insgesamt 4,5 Mrd. Euro bringen. Explizite Ziele sind zunächst die Entlastung von Geringverdienern, eine Entbürokratisierung und die Ökologisierung des Steuersystems und in einem zweiten Schritt eine Tarifentlastung, Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandorts sowie Vereinfachungen im Steuerrecht. Zudem soll ein „digitales Besteuerungspaket“ für „mehr Fairness in der Besteuerung der digitalen Wirtschaft“ sorgen.
Vergütungen aus dem Folgerecht, das bildenden Künstlern für den Weiterverkauf ihrer Originale zusteht, wurden nach bisheriger Verwaltungspraxis der Umsatzsteuer unterworfen. Nachdem die Europäische Kommission im Jahr 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet hat, liegt nun das entsprechende Urteil des EuGH vor. Darin bestätigt der Gerichtshof die Rechtsauffassung der Europäischen Kommission. Österreich darf Erlöse aus dem Folgerecht nicht mehr mit Umsatzsteuer belasten. Ein Beitrag von Thomas Kühbacher.
Wohnmobile sind Spezialfahrzeuge, die überwiegend für Schlaf- oder Aufenthaltszwecke ausgestattet sind. Sie können nicht als Personen- oder Kombinationskraftwagen im Sinne des § 12 Umsatzsteuergesetz eingestuft werden. Dem Unternehmer steht daher der Vorsteuerabzug für ein unternehmerisch genutztes Wohnmobil zu, unabhängig davon, dass es aufgrund seiner typischen Zweckbestimmung kein Kleinbus ist.
Steuern
In einem kürzlich ergangenen BFG-Erkenntnis hat das Gericht gezeigt, dass die Hauptwohnsitzmeldung im Zentralen Melderegister für die Beurteilung der Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 EStG nicht ausschlaggebend ist. Vielmehr ist auf die tatsächliche Nutzung abzustellen. Lesen Sie den SWK-Beitrag von Alexandra Patloch-Kofler und Florian Petrikovics.
Die Hauptwohnsitzbefreiung gilt für Eigentumswohnungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Werden zwei Wohnungen mittels Durchbruch miteinander verbunden, ohne die Eintragung im Grundbuch auf Grundlage eines geänderten Nutzwertgutachtens zu aktualisieren, liegt keine Eigentumswohnung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes vor. Werden beide Wohnungen verkauft und ein neuer Hauptwohnsitz begründet, sollte dennoch eine Gesamtbetrachtung angestellt werden und die Befreiung für beide Wohnungen zur Anwendung kommen. Ein Beitrag von Anna Tomas.
Bei Vermietung von im Eigentum juristischer Personen stehenden Luxusimmobilien an den Gesellschafter bildet bei einem fehlenden funktionierenden Mietenmarkt die sogenannte Renditemiete das fremdübliche Mietentgelt. Bis vor Kurzem war jedoch unklar, wie der Renditezinssatz konkret zu ermitteln ist. Der VwGH hat die vom BFG angewandte Berechnungsmethode nicht beanstandet und die einzelnen Paramater als ausführlich begründet erachtet. Dieser von Katharina Luka und Patrick Leyrer Beitrag würdigt die vom BFG aufgestellte Methode zur Errechnung des Renditezinssatzes bei einem fehlenden Mietenmarkt.
Die Körperschaftsteuer ist eine komplexe und facettenreiche Abgabenart, die zu schwierigen Auslegungs- und Anwendungsproblemen führen kann. Zu besonderen Problemen kann der mit „Einlagen, Entnahmen und Einkommensverwendung“ übertitelte § 8 Körperschaftsteuergesetz führen, wozu auch der Mantelkauf zählt. Eine für diesen Vorgang typische Fallkonstellation wird in diesem Beitrag von Melanie Raab vorgestellt und gelöst.
Die Anti-BEPS-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur Vermeidung der Gewinnverlagerung und zur Steuervermeidung. Eine dieser Maßnahmen ist die Limitierung der Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalkosten durch Implementierung einer sog „Zinsschranke“ in nationales Recht. Bisher ist man in Österreich davon ausgegangen, dass die bereits bestehenden Regelungen im KStG ausreichen würden, um eine verlängerte Umsetzungsfrist bis spätestens 1. 1. 2024 ausnützen zu können. Nach einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung der EU-Kommission erfüllen die fraglichen Bestimmungen zur Einschränkung des Zinsabzugs die diesbezüglichen Anforderungen jedoch nicht. Demgemäß wäre die Umsetzung der EU-Zinsschranke im österreichischen Steuerrecht bereits bis 31. 12. 2018 geboten gewesen. Es stellt sich die Frage, wie Österreich auf die negative Entscheidung der EU-Kommission reagieren wird. Lesen Sie den Beitrag von Andreas Mitterlehner und Max Panholzer.
Die Autoren Michael Huber und Sebastian Lacha haben aufgrund der EuGH-Rechtsprechung der letzten Jahre zum Thema Rechnungen und Vorsteuerabzug in der SWK 31/2018 einen Überblick über die dadurch bedingte Änderung der traditionellen Sichtweise gegeben. Kaum drei Wochen nach Veröffentlichung des Artikels entschied der EuGH erneut zu diesem Thema – eine Entscheidung, die getrost als Meilenstein bezeichnet werden kann. Dieser Artikel fasst die Entscheidung zusammen und stellt ihre praktischen Auswirkungen dar.
Kann ein Zuwiderhandeln gegen § 27 UStG finanzstrafrechtliche Sanktionen auslösen?
Das österreichische Umsatzsteuergesetz sowie die Binnenmarktregelung enthalten Bestimmungen über besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens, die sich auf grenzüberschreitende Sachverhalte im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer beziehen. Eine Missachtung der jeweiligen Bestimmung kann für die betroffenen Parteien auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben, da hier insbesondere der Tatbestand der Finanzordnungswidrigkeit verwirklicht wird. Ein Beitrag von Julian Kuderer und Wolfgang Leitgeb.
Dieser Beitrag behandelt – ausgehend von Fallbeispielen – aktuelle Fragen des Rechtsschutzes im Haftungsverfahren, vor allem das Verböserungsverbot im Rechtsmittelverfahren sowie das Verhältnis des Haftungsbescheides zum Bescheid über den Abgabenanspruch. Ein Beitrag von Christoph Ritz.
Aus der jüngsten Rechtsprechung
Markus Achatz, Gerhard Gaedke, Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel bieten eine Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte. Darunter VfGH-Entscheidungen zu Werbungskosten, zur Betriebsaufgabe und der Diversion.