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Wirtshaus-Paket: 500 Mio. Euro Steuererleichterungen

Teilweise befristet - Mehr Möglichkeiten Steuern abzusetzen. (Bild: © Radiokukka) Teilweise befristet - Mehr Möglichkeiten Steuern abzusetzen. (Bild: © Radiokukka)

Wien – Die Bundesregierung hat ein Bündel an Steuererleichterungen vorgestellt, die die Gastronomie in Summe um 500 Mio. Euro entlasten sollen. Teile, wie die Halbierung der Umsatzsteuer auf alkoholfreie Getränke auf 10 Prozent, gelten nur im zweiten Halbjahr 2020. Andere, wie die ausgeweitete Pauschalierung, sollen dauerhaft gelten.

Wirtshäuser dürfen auf nicht-alkoholische Getränke vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 10 Prozent Mehrwertsteuer verrechnen statt 20 Prozent. Ausdrücklich sollen sie die Speisekarten aber unverändert lassen, die Steuersenkung soll ihnen und nicht den Kunden zugutekommen. Die Entlastung soll 200 Mio. Euro betragen.

Die Pauschalierungsgrenze wird von 255.000 auf 400.000 Euro erhöht, damit dürfen deutlich mehr Firmen eine einfache Einnahmen Ausgabenrechnung statt einer doppelten Buchführung machen. Damit kommt die Regierung einer langjährigen Forderung der Gastronomie entgegen. Zugleich werden die steuerlich als Betriebsausgabe absetzbare Grundpauschale von 10 auf 15 Prozent des Umsatzes und der im Grundpauschale absetzbare Mindestbetrag von 3.000 auf 6.000 Euro erhöht. Diese Maßnahmen sollen 100 Mio. Euro. Entlastung bringen.

Das Mobilitätspauschale, ein weiterer pauschal ermittelter Betriebsausgabenposten, soll ebenfalls steigen.

Die Höchstgrenze für steuerfreie Gutscheine steigt von derzeit 4,4 Euro auf 8 Euro (im Gasthaus verwendbar) und von 1,1 Euro auf 2 Euro (für Lebensmittelgeschäfte). Damit soll der Umsatz angekurbelt werden. 600.000 Arbeitnehmer bzw. deren Arbeitgeber und – über den höheren Umsatz – die Gastwirte profitieren in Höhe von 150 Mio. Euro.

Geschäftsessen in den Wirtshäusern sollen künftig zu 75 Prozent statt zu 50 Prozent absetzbar sein. Das entspricht 25 Mio. Euro weniger Steuern.

Die Schaumweinsteuer wird gestrichen, was ebenfalls 25 Mio. Euro weniger Steuern bedeutet.

Als Beispiele führt die Regierung einen Gastronomiebetrieb in einer kleinen Gemeinde mit 115.000 Euro Umsatz an: Dessen Steuerbelastung sinke von 3.671 Euro auf 871 Euro. Die Belastung eines Gastronomiebetrieb in einer mittelgroßen Gemeinde (7.000 Einwohner) mit 160.000 Euro Umsatz sinke von 6.260 Euro auf 2.390 Euro im Jahr. (APA)