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Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 12. 6. 2020, STATEMENT/20/1054.
Am 12. 6. 2020 hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten den Entwurf eines Vorschlags zur weiteren Ausweitung des am 19. 3. 2020 angenommenen Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft in der Coronakrise zur Konsultation übermittelt, um Kleinst-, Klein- und Start-up-Unternehmen weiter zu unterstützen und Anreize für private Investitionen zu schaffen.
Mit der ersten Änderung des Befristeten Rahmens am 3. 4. 2020 wurden mehr Möglichkeiten eingeführt, um die Erforschung, Erprobung und Herstellung von Produkten zur Bekämpfung des Coronavirus-Ausbruchs zu fördern, Arbeitsplätze zu erhalten und die Wirtschaft weiter zu stützen. Am 8. 5. 2020 nahm die Kommission eine zweite Änderung an, mit der der Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens auf Rekapitalisierungsmaßnahmen und nachrangiges Fremdkapital ausgeweitet wurde.
Nun schlägt die Kommission vor, den Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens erneut auszuweiten und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen,
Die Mitgliedstaaten haben nun die Gelegenheit, zum Vorschlagsentwurf der Kommission Stellung zu nehmen.