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Erlass des BMF vom 19. 11. 2020, 2020-0.628.999, BMF-AV 2020/178.
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) vollzieht im Auftrag des Bundes die Übernahme von Garantien nach dem Garantiegesetz 1977. Die aws übernimmt die Garantien in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die gegenständlichen kapitalmarktbezogenen Garantien (Kapitalgarantien) bezwecken die Erleichterung der Finanzierung von Unternehmen in Form von Eigenkapital. Für die Übernahme der Garantien erlässt der Bundesminister für Finanzen Richtlinien, die sicherstellen, dass die Übernahme von Garantien keine Beihilfeelemente im Sinne des europäischen Beihilfenkontrollrechtes enthalten. Diese Richtlinien wurden nun in der Findok veröffentlicht.
Die Auswirkungen der Coronavirus-Krise haben auch die österreichischen Start-ups stark getroffen: Verzögerungen in der Produktion und Entwicklung, aber auch Unterbrechungen in Lieferketten und die Unsicherheiten in ganzen Branchen stellen die innovativen Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor Herausforderungen. Besonders Start-ups können hier in Finanzierungs- und Liquiditätsprobleme geraten.
Zur Verbesserung der Kapitalaufbringung für Risikokapitalfinanzierungen derartiger Unternehmen verpflichtet sich der Bundesminister für Finanzen gemäß § 14 Garantiegesetz 19771 namens des Bundes, die aws schadlos zu halten, falls diese aus der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten aus Kapitalgarantien gemäß den Richtlinien Zahlungen zu leisten hat, die nicht aus hierfür gewidmeten Mitteln der aws gedeckt werden können.
Die aws wählt in einem offenen, transparenten, diskriminierungsfreien und objektiven Auswahlverfahren ein oder mehrere private/s Fondsmanagement/s bzw Fonds-Set-up/s aus, welche/s eine Venture-Capital-Fondsgesellschaft errichtet. Dieser Fonds investiert in innovations- und technologieorientierte Start-ups mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich, um deren krisenbedingt verzögerte Umsetzung von Geschäftsmodellen besser voranzutreiben.
Zur Mobilisierung von Investoren für diese Fonds übernimmt die aws Kapitalgarantien in Höhe von bis zu 50 % des investierten Kapitals bis zu einem Gesamtrahmen der Kapitalgarantien von bis zu 25 Mio Euro. Die Garantie zielt darauf ab, die Aufbringung von Risikokapital für innovations- und technologieorientierte Start-ups zu unterstützen.