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Wien (APA) – Der Budgetausschuss beschließt heute weitere Entlastungen im Zuge der Coronakrise. Insbesondere werden alle Unterstützungen zur Bewältigung der Corona-Krise steuerfrei ausbezahlt, trotzdem werden damit abgedeckte Ausgaben als Betriebsausgaben anerkannt. Das gilt für sämtliche Zuwendungen für derartige Zwecke, unabhängig davon, wer sie leistet und wie die Mittelaufbringung erfolgt.
Dazu gehört auch, dass gesetzliche Steuer- und Gebührenerhöhungen, auch die Tabaksteuererhöhung, bis 30. September ausgesetzt werden. Alle Schriften und Amtshandlungen werden von Gebühren befreit, damit für Anträge auf Unterstützung nicht auch noch Kosten anfallen, teilte das Finanzministerium am Donnerstag mit.
Weiters werden alle Fristen, die am 16. März 2020 noch offen waren, bis zum 1. Mai unterbrochen. Wer also von jetzt weg noch einen Monat Zeit gehabt hätte für seinen Antrag, hat nun bis zum 1. Juni Zeit.
Mit der Fristunterbrechung werde sichergestellt, dass niemand aufgrund dieser außerordentlichen Situation eine Frist verpasst. „Dauern die Ausgangsbeschränkungen länger an, kann die Fristunterbrechung mit Verordnung verlängert werden“, heißt es in der Mitteilung.
„Wir tun das, was notwendig ist, um die Krise zu bewältigen. Dazu braucht es neben den finanziellen Mitteln auch Kulanz und flexible Lösungen. Zeiten der Krise dürfen keine Zeiten der Bürokratie sein „, schreibt Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).