BFG zum doppelten Verlustdeckel bei der Berücksichtigung von Auslandsverlusten
Werden Auslandsverluste aus der Absetzung für Abnutzung durch das Zusammenspiel von Periodenabweichungen zwischen inländischem und ausländischem Steuerrecht und § 9 Abs 6 Z 6 Satz 1 KStG teilweise nicht berücksichtigt, kann das zu einer ungewollten Ungleichbehandlung führen.