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Bescheidbegründung bei Sozialbetrug
Anhand aufgefundener Unterlagen – einen Vergleichsbetrieb (Baubranche, Eisenbieger) betreffend – konnte ein Betrugsmodell (Absetzung angeblicher Werkleistungen eines dritten Sub nach Verlegegewicht beim zweiten Sub, obwohl diese Leistungen in gemischten Arbeitsgruppen mit Eigenpersonal vom zweiten Sub erbracht wurden und die diesbezüglichen Mannstunden auf den dem ersten Nachfolgeunternehmer), eine Stahlfirma, erteilten Arbeitsbestätigungen angeführt waren) erkannt werden.
Die Darstellung eines solchen Betruges kann ungeachtet der Tatsache, dass der Vergleichsbetrieb der Beschwerdeführerin nicht genannt werden darf (!) ein Begründungselement bilden, wenn insbesondere für die mit dem Betrug notwendigerweise einhergehenden Umstände (wie zB der Einsatz gemischter Arbeitsgruppen mit Eigenpersonal der Beschwerdeführerin) im Verfahren widerspruchsfrei ermittelt werden konnten.
Entscheidung: BFG 3. 10. 2019, RV/7100177/2014,
Revision nicht zugelassen.
Treuhandschaft
Treuhand ist gegeben, wenn jemand (der Treuhänder) Rechte übertragen erhält, die er im eigenen Namen, aber aufgrund einer besonderen obligatorischen Bindung zu einer anderen Person (dem Treugeber) nur in einer bestimmten Weise ausüben soll.
Entscheidung: BFG 6. 11. 2019, RV/2101079/2019
Revision nicht zugelassen.
Säumnisbeschwerde in Zusammenhang mit einem nicht existierenden Anbringen
Eine Säumnisbeschwerde, die die Verletzung der Entscheidungspflicht im Zusammenhang mit einem nicht existierenden Anbringen behauptet, ist als unzulässig zurückzuweisen.
Entscheidung: BFG 15. 11. 2019, RS/6100005/2019,
Revision nicht zugelassen.