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Nachhaltiges Lieferkettenmanagement

(Bild: © iStock/ipopba) (Bild: © iStock/ipopba)

Aufgrund der niedrigen Umwelt- und Sozialstandards bei der Beschaffung von Ressourcen und Bestandteilen von Produkten in den Herkunftsländern wird nun auch die Umsetzung eines Lieferkettengesetzes in Österreich gefordert. Ein solches Lieferkettengesetz soll Unternehmen verpflichten, ihre direkten und indirekten negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu kennen, zu bewerten und in ihre Geschäftsbeziehungen, Kundenbeziehungen und Einkaufsprozesse einzubeziehen. Viele kleinere und mittelständische Betriebe nehmen wie Großunternehmen bereits gesellschaftliche Verantwortung im Rahmen ihrer Unternehmensprozesse wahr. Mit einem formulierten Bundesgesetz soll ihnen dahingehend allerdings eine Verpflichtung auferlegt werden, da ein Großteil der Umweltbelastungen in der Lieferkette entsteht.

Die lokalen und regionalen Auswirkungen entlang der gesamten Produktionskette sind zum momentanen Zeitpunkt verheerend. Es werden Ökosysteme und damit die Lebensgrundlage für die lokale Bevölkerung sowie Pflanzen und Tiere zerstört. Das Abholzen der Regenwälder, die Überfischung der Meere sowie das Zerstören der Böden sind nur wenige Beispiele. Nicht zuletzt steigt der CO₂-Ausstoß. Der Anbau von Lebensmitteln für den eigenen Bedarf ist oft nicht mehr möglich und würde zu gesundheitlichen Schäden der Bevölkerung führen.

Die Arbeiter:innen selbst leiden in vielen Ländern unter Ausbeutung und schlechten Arbeits- bzw. Lebensumständen. Auch fehlt es an Sicherheitsvorkehrungen in den Betrieben und der Lohn ist meist viel zu gering. Zudem sind Kinderarbeit sowie Zwangsarbeit noch weit verbreitet. Die Bildung von Gewerkschaften und Betriebsräten ist in manchen Regionen immer noch verboten und wird von den Unternehmen selbst unterbunden.

Das Lieferkettengesetz soll Standards für Sorgfalts- und Sorgfaltsüberprüfungspflichten festlegen. Die Normen sollen für alle Unternehmen gelten, die in Österreich Produkte in den Verkehr bringen oder Dienstleistungen anbieten. Sämtliche international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte sowie Umwelt- und Klimaschutzstandards sind dabei zu beachten. Weiters soll ein Frühwarnsystem eingerichtet werden, über welches Arbeitnehmer:innen, aber auch Organisationen anonym Schäden an Umwelt und Klima sowie Menschenrechtsverletzungen melden können. Eingegangene Meldungen müssen von den Unternehmen im Zuge einer Risikoanalyse samt Folgemaßnahmen und einer Wirksamkeitsprüfung beachtet werden.

Bei Nichteinhaltung der Sorgfalts- und Sorgfaltsüberprüfungspflichten wird es zu strafrechtlichen Folgen kommen. Allerdings werden Unternehmen nicht nur für die Schäden, die durch ihre eigenen unternehmerischen Tätigkeiten eintreten, haften. Wenn ein direkter Zusammenhang zu den Produkten, Dienstleistungen oder Tätigkeiten des eigenen Betriebes besteht, werden Unternehmen für schadhaftes Verhalten entlang der gesamten Lieferkette sanktioniert. Dies betrifft unter anderem Tochtergesellschaften, Subauftragnehmer und Zulieferbetriebe. Konkret geht es darum, Sorgfaltspflichten für große Unternehmen zu verankern, um sicherzustellen, dass die an der Lieferkette beteiligten Betriebe Umwelt- und Klimaschutz sowie Menschen- und Arbeitsrechte einhalten. Durch das Lieferkettengesetz wird Betroffenen die Möglichkeit gegeben, ihre Rechte vor österreichischen Gerichten geltend zu machen. Sowohl zivilrechtliche Klagen als auch Hilfeleistungen für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden sollen ermöglicht und der Zugang zu den österreichischen Gerichten soll erleichtert werden.

Schritt für Schritt zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement

Mithilfe eines Lieferkettenmanagements werden Rohstoff-, Energie- und Transportkosten systematisch erfasst. Lieferketten sind heutzutage meist global und komplex vernetzt und zudem auch vielzählig. Unternehmen sollten daher schrittweise in der Schaffung eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements vorgehen.

Wesentlich ist, herauszuarbeiten, wo Nachhaltigkeitsauswirkungen auftreten. Unternehmen sollen sich einen Überblick über ihre Produktionskette verschaffen. Welche Betriebe befinden sich im eigenen Netzwerk? Gibt es Alternativen? Es sollen tatsächliche und potenziell wesentliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt entlang der Lieferkette erfasst und bewertet werden. So können effiziente Maßnahmen hin zu einem nachhaltigen Lieferkettenmanagement gesetzt werden. Das Handeln von Unternehmen hat an jedem Punkt der Lieferkette ökologische, soziale und ökonomische Wirkungen. Nachhaltig zu wirtschaften bedeutet, auf positive Effekte abzuzielen und diese zu verstärken. Wo negative Auswirkungen unvermeidlich sind, sollen diese jedenfalls minimiert werden.

Durch ein besseres Verständnis der eigenen Lieferkette, den Austausch mit anderen Unternehmen der Branche sowie durch Kontakte zu Direkt- und Unterlieferanten ergeben sich mit der Zeit immer mehr Möglichkeiten zur Optimierung des nachhaltigen Lieferkettenmanagements. Eine Regionalisierung der Netzwerke kann dabei helfen, Risiken globaler Lieferketten zu reduzieren und durch kurze Transportwege gleichzeitig Ressourcen und Energie zu sparen.

Um im Unternehmen Ziele zu erreichen und Maßnahmen zu verwirklichen, bedarf es zuständiger Mitarbeiter:innen sowie freier Ressourcen. Gerade für kleinere Unternehmen ist dies oft eine große Herausforderung. Eine Nachhaltigkeitsstabstelle oder eine ganze Nachhaltigkeitsabteilung können sich viele nicht leisten. Um dennoch eine effiziente Umsetzung zu schaffen, ist es wichtig, den internen Austausch zu fördern und auf den bestehenden Strukturen und Prozessen aufzubauen.

Ob ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement gemäß Lieferkettengesetz tatsächlich durchführbar bzw. zielführend ist, wird die Zukunft zeigen. Jedenfalls wird sich die Verpflichtung der einzelnen Händler:innen in Österreich, jederzeit in Kenntnis darüber zu sein, unter welchen Bedingungen Rohstoffe gewonnen und Produkte hergestellt werden und welche Arbeitsbedingungen in den Betrieben entlang der gesamten Lieferkette herrschen, in der Praxis als eine gewaltige Herausforderung erweisen.

Es wird zu einem organisatorischen und finanziellen Mehraufwand kommen, Unternehmen werden jedenfalls Unterstützung bei dem Aufbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements benötigen. Allerdings sind die Kosten für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung weitaus höher. Das Lieferkettengesetz soll Mensch und Umwelt auf dem gesamten Produktionsweg schützen. Dafür braucht es Maßnahmen, die nicht erst bei fertigen Produkten, sondern entlang der gesamten Lieferkette bis hin zum Vertrieb und der Entsorgung von Waren durchgeführt werden. Unternehmen sind daher mehr denn je gefordert, ihrer Verantwortung auch in der Produktionskette nachzukommen.